Regierung bestätigt 25 % Steuer auf Kryptowährungsgewinne: Was Sie wissen müssen?
Bisher galt die Steuerpflicht hauptsächlich für Personen, die den Handel mit Kryptowährungen als ihre Tätigkeit angegeben haben. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren und soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Stichtage – ohne Meldung drohen hohe Bußgelder
Einer der wichtigsten Termine ist der 30. Juni 2026. Wer rechtzeitig handelt, kann viel Geld sparen. Bis Ende Juni 2026 müssen Steuerzahler, die am 1. Januar 2026 Geld in Kryptowährungen investiert hatten, der Finanzverwaltung der Republik Slowenien einen Bericht über die Höhe dieser Gelder vorlegen.
- Kein Anfangsbilanzbericht eingereicht: Falls bis zum 1. Januar 2026 kein Anfangsbilanzbericht eingereicht wird, wird die Person beim Verkauf mit einem Steuersatz von 25 % auf den gesamten Verkaufswert besteuert und die Anfangszahlung wird nicht anerkannt.
- Bei der eingereichten Erstbilanzmeldung gilt es hervorzuheben, dass Personen, die am 1. Januar 2026 über Krypto-Vermögen im Wert von beispielsweise 20.000 Euro verfügen, spätere Auszahlungen bis zu dieser Höhe nicht versteuern müssen.
Wie wird die Steuer berechnet?
Nach dem neuen System wird der Gewinn jährlich als Differenz zwischen der Summe der Zahlungen und den Zahlungen ermittelt. In diesem Fall wird der angegebene Anfangssaldo als Zahlung behandelt. Übersteigt die Summe der Zahlungen die Zahlungen, wird die Differenz zeitlich unbegrenzt als Zahlung in die nächste Steuerperiode übertragen.
Zur Veranschaulichung: Wenn eine Person am 1. Januar 2026 keine Kryptowährungen besaß, diese aber später für 10.000 € kaufte und sie dann für 20.000 € verkaufte, läge ihre Steuerbemessungsgrundlage bei 10.000 €, was einer gezahlten Steuer von 2.500 € entspräche.
Auf diese Weise könnte der Staat jährlich zwischen 2,5 und 25 Millionen Euro an Steuern einnehmen.
Besteuerung und Befreiungen
Wichtig zu beachten ist, dass der Umtausch einer Kryptowährung in eine andere nicht steuerpflichtig ist. Steuern werden in folgenden Fällen erhoben:
- Tauschen Sie Kryptowährungen gegen Fiat-Währungen wie Euro, Dollar usw.
- Übertragung von Krypto-Assets an eine andere Person.
- Verwendung von Kryptowährungen zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen.
Aufzeichnungspflicht: natürliche Personen jedenfalls, Gewerbetreibende über 1.000 Euro
Die jährliche Steuererklärung muss jedes Jahr bis Ende Mai eingereicht werden, wobei die erste Abgabefrist auf den 31. Mai 2027 festgelegt ist. Jeder, der Käufe und Verkäufe tätigt, muss die Erklärung einreichen und die Steuer direkt bezahlen, da es sich nicht um ein Erklärungssystem handelt, bei dem die Steuerentscheidung von der Finanzverwaltung ausgestellt würde.
Inhaber von Kryptowährungen müssen alle Käufe und Verkäufe von Krypto-Vermögenswerten sowie den Austausch von Waren und Dienstleistungen sorgfältig dokumentieren und einfache Aufzeichnungen über den Austausch zwischen verschiedenen Krypto-Vermögenswerten führen.
Personen, die geschäftlich mit Kryptowährungen handeln, können die Besteuerung nach dem Körperschaftsteuergesetz beibehalten. Darüber hinaus müssen Einzelpersonen, unabhängig von der Anzahl der Transaktionen, ihre Aktivitäten nicht mehr registrieren, wenn sie dies nicht wünschen.
Im Zuge der öffentlichen Debatte wurde zudem die Meldeschwelle für Händler, die Kryptowerte als Zahlungsmittel für Waren oder Dienstleistungen akzeptieren, von 500 auf 1.000 Euro angehoben.