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17.02.2026 07:00

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Asus und Acer setzen den Computerverkauf in Deutschland vorübergehend aus

Asus und Acer setzen den Computerverkauf in Deutschland vorübergehend aus

Nach einem Urteil des Landgerichts München haben Asus und Acer den Direktvertrieb ausgewählter Laptops und Desktop-Computer in Deutschland aufgrund eines Streits mit Nokia über standardessentielle Patente im Zusammenhang mit dem H.265-Videocodec, auch bekannt als HEVC, vorübergehend eingestellt.

Das Gericht urteilte, dass Acer und Asus keine Bereitschaft gezeigt hätten, einen Lizenzvertrag zu FRAND-Bedingungen abzuschließen. FRAND bedeutet faire, angemessene und nichtdiskriminierende Lizenzbedingungen. Aufgrund dieser Feststellungen erließ das Gericht eine einstweilige Verfügung.

Acer bestätigte gegenüber PC Welt, den Direktvertrieb bestimmter Produkte in Deutschland vorübergehend eingestellt zu haben. Das Unternehmen prüft rechtliche Schritte und weitere Maßnahmen zur Beilegung des Streits. Produkte, die nicht von der Entscheidung betroffen sind, sind weiterhin im offiziellen Online-Shop erhältlich. Asus hat sich noch nicht offiziell geäußert, aber laut HardwareLuxx ist der deutsche Asus-Online-Shop derzeit aufgrund von „Serviceverbesserungen“ nicht erreichbar.

Das Verbot gilt für den Hersteller, nicht aber für unabhängige Einzelhändler. Diese können ihre bestehenden Lagerbestände weiterhin über den Einzelhandel verkaufen. Sollte die direkte Belieferung jedoch weiterhin ausgesetzt bleiben, könnte es zu Lieferengpässen kommen.

Es ist nicht das erste Mal, dass ein verlorener Patentstreit mit Nokia zu Vertriebsbeschränkungen geführt hat. Amazon beispielsweise verlor 2024 einen Gerichtsprozess und musste seine Fire TV Stick-Mediengeräte anpassen. Auch OnePlus wurde nach einem verlorenen Patentstreit mit Nokia im Jahr 2023 in Deutschland vom Verkauf ausgeschlossen.

Nokia erklärte in einer Stellungnahme, man strebe eine angemessene Vergütung für die Nutzung seiner Technologie an und sei bereit, die Verhandlungen mit Asus und Acer fortzusetzen. In der Stellungnahme wurde auch Hisense erwähnt, das in einem ähnlichen Verfahren bereits eine Lizenz erhalten hatte.


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