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29.07.2025 08:43

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Gespräche mit künstlicher Intelligenz sind nicht privat!

Sam Altman, CEO von OpenAI, gab bekannt, dass ChatGPT-Gespräche nicht rechtlich geschützt seien und das Unternehmen sie im Falle einer gerichtlichen Anordnung offenlegen könnte.
Gespräche mit künstlicher Intelligenz sind nicht privat!

Wenn Sie ChatGPT zum Schreiben von E-Mails, zum Erteilen von Ratschlägen oder für persönliche Gespräche verwenden, gibt es einen Vorbehalt: Ihre Chats sind nicht rechtlich geschützt. OpenAI-CEO Sam Altman warnte kürzlich, dass Benutzergespräche mit ChatGPT derzeit nicht durch irgendeine Form der gesetzlichen Vertraulichkeit geschützt sind. Anders als bei Gesprächen mit einem Arzt, Anwalt oder Therapeuten, bei denen die gesetzliche Vertraulichkeit gilt, sind Chats mit einer KI nicht vor rechtlichen Ansprüchen sicher.

Was Nutzer im realen Leben als private Gespräche wahrnehmen, könnte im Falle einer Klage öffentlich werden, wenn OpenAI eine gerichtliche Aufforderung zur Offenlegung erhält. Altman nannte dies ein „riesiges Problem“, das durch den rasanten Anstieg des KI-Einsatzes in Bereichen wie der psychischen Gesundheit und der persönlichen Beratung entstanden sei. Interessanterweise wurde dieses Problem vor einem Jahr noch nicht einmal berücksichtigt.

Er betonte, dass KI-Gespräche derzeit keinen rechtlichen Schutz genießen, obwohl sie oft vertraulich sind. Er habe dieses Thema bereits mit Gesetzgebern diskutiert, aber bisher sei kein Gesetz verabschiedet worden, das Nutzer vor einer solchen Offenlegung schützen würde. Dies berge die Gefahr einer verstärkten Überwachung durch staatliche Behörden. Regierungen könnten künftig Zugriff auf KI-Daten verlangen, um Kriminalität oder Terrorismus zu bekämpfen.

Seien Sie also vorsichtig, wenn Sie KI verwenden. Ihre Gespräche mit KI sind nicht privat, bis das Gesetz mit der Technologie Schritt hält.


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