Kinderüberwachungs-Apps: Hilfe für Eltern oder gefährliches Tool?
Das neue Schuljahr steht vor der Tür und mit ihm die Frage, ob ein Kind ein Handy braucht, wie man dessen Nutzung überwacht und ihm den sicheren Umgang mit dem neuen Gerät beibringt. Immer mehr Eltern nutzen Apps zur Kinderüberwachung. Diese Apps bieten Einblick in den Standort, die App-Nutzung, die Online-Aktivitäten und sogar die Kommunikation eines Kindes.
Wir möchten Kindern grundsätzlich genügend persönlichen Freiraum bieten und sie gleichzeitig vor Online-Gefahren, schädlichen Websites und Fremden schützen. Solche Anwendungen bieten zwar gewisse Vorteile, werfen aber auch wichtige ethische und rechtliche Fragen auf.
Wann wird es kompliziert?
Zu den bekanntesten Apps zur Kinderüberwachung zählen Google Family Link, Qustodio, Bark, Pingo von Findmykids und mSpy. Die Funktionen unterscheiden sich leicht voneinander, und man kann sie nicht alle über einen Kamm scheren. In der Regel ermöglichen sie die Überwachung des Kindes und seiner mobilen Aktivitäten. Einige Apps verfügen über Sicherheitsfunktionen, mit denen Eltern die Geräusche (und Gespräche) in der Umgebung des Kindes aus der Ferne und diskret überwachen können.
An dieser Stelle kann die Angelegenheit kontrovers werden.
Kinderüberwachung per App: Wo verläuft die Grenze zum Zumutbaren (oder gar Zulässigen)?
Während wir Funktionen wie Standortverfolgung und Routenverlauf, Zoneneinstellungen (um zu wissen, wann ein Kind nach Hause oder in die Schule kommt), einfache Kommunikation und Statistiken zur App-Nutzung problemlos verteidigen können, kann das Abhören oder Aufzeichnen von Geräuschen aus der Umgebung des Telefons eines Kindes schnell die Grenze dessen überschreiten, was vernünftig oder sogar zulässig ist.
„Solche Smartwatches und Anwendungen stellen ein großes Sicherheitsrisiko dar. Sie können, wie Sie bereits erwähnt haben, missbraucht werden. Es sollte betont werden, dass ein solches Abhören gemäß Artikel 137 des Strafgesetzbuches eine Straftat darstellt“, erklärt Marko Puschner von Safe.si, Fakultät für Sozialwissenschaften, Universität Ljubljana.
Der bereits erwähnte § 137 des Strafgesetzbuches führt aus: (1) Wer ohne Berechtigung ein für ihn nicht bestimmtes Gespräch oder eine für ihn bestimmte Äußerung mit besonderen Geräten abhört oder aufzeichnet oder wer ein solches Gespräch oder eine solche Äußerung einem Dritten unmittelbar übermittelt oder ihm eine solche Aufzeichnung vorspielt oder ihm sonst die unmittelbare Kenntnisnahme davon ermöglicht, wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.
„Das heißt, ein solches Abhören sollte nicht vorkommen, auch wenn die Smartwatches und einige Apps der Kinder es ermöglichen“, ergänzt Puschner.
Kann das Abhören aus elterlicher Sicht sinnvoll sein?
Grundsätzlich ist das „Abhören“ sinnvoll, wenn wir uns um unser Kind sorgen und auf diese Weise einfach und effektiv überprüfen können, ob bei ihm alles in Ordnung ist. Solche Anwendungen erfordern eine Freigabe der Funktion in den Einstellungen, damit beide Nutzer davon Kenntnis haben. Bei übermäßiger täglicher Nutzung stellt sich jedoch schon die Frage, ob eine übermäßige Aufsicht wirklich notwendig ist. Schön und gut, aber was, wenn ein Elternteil auch den Lehrer während des Unterrichts, andere Kinder in der Klasse und schließlich auch geschiedene Eltern auf diese Weise Gespräche belauschen kann?
Das Recht eines Kindes auf Privatsphäre
Bei der Nutzung solcher Anwendungen müssen wir auch das Recht des Kindes auf Privatsphäre berücksichtigen. Wie der Datenschutzbeauftragte erläutert, umfasst dieses Recht auch den Schutz vor übermäßiger oder verdeckter Überwachung, insbesondere wenn das Kind seine Rechte nicht ausüben kann oder eine solche Überwachung unverhältnismäßig ist. „Gemäß dem Grundsatz des Kindeswohls müssen Eltern oder Erziehungsberechtigte stets im besten Interesse des Kindes handeln und dabei den Entwicklungsstand, die Reife sowie das Bedürfnis des Kindes nach Sicherheit und Autonomie berücksichtigen“, erklärt der Datenschutzbeauftragte.
Auch die Leitlinien der Europäischen Kommission zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) betonen, dass Kindersicherungstools (Werkzeuge für Erziehungsberechtigte) lediglich eine Ergänzung zu anderen Sicherheitsmaßnahmen der Plattform und nicht das einzige Mittel zum Schutz von Kindern.
Vergessen wir nicht die Sicherheitslücken in Anwendungen
Puschner weist auf einen weiteren Aspekt hin, nämlich die Sicherheitsrisiken bei der Nutzung: „Ein weiterer Aspekt, der Sicherheitsbedenken aufwirft, was insbesondere bei günstigen Kinder-Smartwatches gilt, ist der Schutz der vom Gerät übertragenen Daten. Die Übertragung von Daten und Ton erfolgt über die Server der Hersteller, die oft schlecht geschützt sind. Die Folge ist, dass die Kommunikation zwischen Eltern und Kind abgehört werden kann, ebenso wie Daten über den Standort der Uhr und damit des Kindes.“
Der Datenschutzbeauftragte warnt zudem vor verschiedenen Aspekten der Überwachung: „Solche Tools werden oft als Teil verantwortungsvoller Erziehung wahrgenommen und können zu einem größeren Sicherheitsgefühl eines Kindes beitragen und das Risiko von Online-Belästigung verringern. Der Datenschutzbeauftragte ist sich zudem der Risiken bewusst, die solche Anwendungen mit sich bringen – insbesondere im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten und der Privatsphäre im weiteren Sinne. Viele Kindersicherungslösungen sind nicht transparent genug, was die Art der Datenerfassung, die Übermittlung und die Dauer der Speicherung betrifft. Besorgniserregend ist zudem, dass einige Anwendungen Sicherheitslücken aufweisen oder die unbefugte Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter (z. B. Lehrkräfte, Gleichaltrige) ermöglichen. In einigen Fällen überschreiten solche Tools möglicherweise bereits die Grenze zwischen Überwachung und Spionage (sogenannte Stalkerware). Die Nutzung von Funktionen, die beispielsweise die Fernumschaltung des Mikrofons oder die Überwachung der Kommunikation ohne Wissen des Gerätenutzers oder von Personen in seiner Nähe ermöglichen, birgt ein erhebliches Risiko ungerechtfertigter Eingriffe in die Privatsphäre.“
Der Datenschutzbeauftragte hebt besonders problematische Anwendungen hervor, die Eltern außerhalb offizieller App-Stores installieren, da diese zusätzliche Datenschutz- und Sicherheitsrisiken mit sich bringen können, die den Eltern möglicherweise nicht bewusst sind. Die Anbieter dieser Anwendungen sind nicht verpflichtet, die Richtlinien der offiziellen App-Stores einzuhalten, die bestimmte Bedienungsweisen der Anwendungen einschränken oder verbieten und ein bestimmtes Sicherheitsniveau verlangen können.
Regulierung ist in der Praxis schwer umsetzbar
Bestimmte Funktionen von Anwendungen zur Kinderüberwachung können einen nützlichen Beitrag zum Schutz Minderjähriger leisten, auch vor Online-Gefahren. Dies bestätigen Untersuchungen und Empfehlungen verschiedener Kinderrechtsorganisationen. Es sei jedoch wichtig, dass solche Systeme verantwortungsvoll genutzt würden und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen enthielten, betont der Datenschutzbeauftragte.
Es ist schwer, eine Grenze zu ziehen, aber Funktionen wie Zeitlimits für die Telefonnutzung oder bestimmte Apps, das Blockieren unangemessener Apps, die Überwachung der Nutzungszeit und dergleichen können willkommen sein. Von übermäßiger Überwachung und Lauschangriffen lässt sich das jedoch nicht behaupten.
Der Datenschutzbeauftragte fügt hinzu, dass es „vernünftig erscheint, strengere Standards für solche Anwendungen in Betracht zu ziehen – insbesondere für solche, die typische Funktionen von Spyware (Stalkerware) enthalten oder verdeckte Operationen ohne das Wissen des Einzelnen ermöglichen.“
„Eine Regulierung solcher Anwendungen, sei es zur Kinderüberwachung oder als Spionageanwendung, ist sicherlich zu begrüßen. Die Frage ist, ob sie in der Praxis richtig umgesetzt werden kann und wirksam ist. Daher sind Prävention, Sensibilisierung und Information sehr wichtig. Den Opfern solcher unbefugten Lauschangriffe sollte besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Sie sollten sensibilisiert und ermutigt werden, das Verbrechen den Strafverfolgungsbehörden zu melden“, betont Puschner von Safe.si.
Ist eine Kindersicherung überhaupt sinnvoll?
Puschner ist überzeugt, dass eine elterliche Kontrolle bei jüngeren Kindern (z. B. bis zum Ende der ersten Triade) bis zu einem gewissen Grad sinnvoll ist, bis zur Schule jedoch unnötig, da Kinder im Vorschulalter keine internetfähigen Geräte eigenständig, sondern immer gemeinsam mit ihren Eltern nutzen sollten (einschließlich des Anschauens von Zeichentrickfilmen auf Youtube oder Youtube Kids). „In der Pubertät ist der Einsatz einer elterlichen Kontrolle jedoch aus mehreren Gründen sehr fragwürdig. Jede derartige technische Kontrolle kann umgangen werden. Keine Anwendung schützt ein Kind hundertprozentig zuverlässig vor allen Gefahren und vermittelt Eltern ein falsches Sicherheitsgefühl. Auch eine gezieltere Kontrolle, beispielsweise durch Smartwatches, kann gewisse Folgen für das Kind haben, da das ständige Bewusstsein, überwacht zu werden, keine gute psychologische Wirkung auf das Kind hat“, so Puschner.
Kindersicherungs-Apps sind nicht unbedingt gut oder schlecht – es kommt darauf an, wie und warum sie eingesetzt werden. Jüngeren Kindern können sie ein zusätzliches Gefühl der Sicherheit vermitteln, gleichzeitig kann übermäßige Kontrolle aber schnell zu einem Eingriff in die Privatsphäre werden und mehr Schaden als Nutzen anrichten. Daher ist es wichtig, dass Eltern, App-Entwickler und die Kinder selbst sich darüber im Klaren sind. Eltern müssen verstehen, dass Technologie Vertrauen und offene Kommunikation nicht ersetzen kann, Entwickler bei der Entwicklung ethische Standards und Sicherheitsstandards einhalten müssen und Kinder einen Raum brauchen, um den verantwortungsvollen Umgang mit Technologie zu erlernen. Nur durch eine sorgfältige Abwägung von Sicherheit, Vertrauen und Respekt vor der Privatsphäre lässt sich der richtige Weg zwischen Hilfe und den Gefahren finden, die solche Tools mit sich bringen.
Vorteile von Kinderüberwachungs-Apps
- Erhöhte Sicherheit: Einer der größten Vorteile ist das Sicherheitsgefühl. Eltern können jederzeit überprüfen, wo sich ihr Kind befindet, ob es sicher in der Schule, zu Hause oder beim Training angekommen ist.
- Schutz vor Online-Bedrohungen: Viele Anwendungen ermöglichen es Ihnen, die Internetnutzung zu überwachen, den Zugriff auf unangemessene Inhalte zu beschränken und sogar Anzeichen von Cybermobbing oder gefährlichen Kontakten zu erkennen.
- Ausgewogener Einsatz von Technologie: Eltern können überwachen, wie viel Zeit ihr Kind am Telefon verbringt, welche Apps es nutzt und gegebenenfalls Zeitlimits für Spiele oder soziale Netzwerke festlegen.
- Verantwortungsvolle digitale Bildung: Mit dem richtigen Ansatz können diese Apps Teil der Diskussion über verantwortungsvollen Umgang mit Technologie, Datenschutz und Vertrauen werden.
Hauptsorgen und Risiken
- Übermäßige Überwachung und Datenschutzverletzungen: In einigen Fällen ermöglichen Apps den Zugriff auf Nachrichteninhalte, Screenshots, Tastatureingaben oder sogar das Abhören der Umgebung über das Mikrofon des Telefons oder der Smartwatch. Dies wirft Fragen hinsichtlich der Verletzung der Privatsphäre des Kindes auf – und auch der Privatsphäre der Menschen in seinem Umfeld.
- Ein Gerät – mehrere Ziele: Technologie unterscheidet nicht zwischen der Überwachung eines Kindes und der Verfolgung anderer. Wird auf dem Handy eines Kindes eine App installiert, die eine Fernüberwachung ermöglicht, besteht ein hohes Missbrauchsrisiko. In diesem Fall kann eine solche Nutzung schnell die Grenze zur legalen Überwachung überschreiten.
- Sicherheitslücken und mangelnder DatenschutzHinweis: Vielen günstigeren Geräten und Kindersicherungs-Apps mangelt es an ausreichenden Sicherheitsstandards. Standort- und Kommunikationsdaten können auf den Servern der Hersteller gespeichert werden, was das Risiko des Abhörens erhöht.