Die EU führt das Recht auf Reparatur ein. Hersteller werden zudem verpflichtet, Geräte zu reparieren, deren Garantie abgelaufen ist.
Neue Regeln, die es Verbrauchern erleichtern sollen, defekte Handys, Tablets, Haushaltsgeräte und andere Geräte zu reparieren, traten am 31. Juli 2026 in der Europäischen Union in Kraft. Hersteller müssen Reparaturen innerhalb einer angemessenen Frist und zu einem Preis anbieten, der Kunden nicht absichtlich davon abhält, Reparaturen für Produkte in Anspruch zu nehmen, die bereits den europäischen Reparierbarkeitsanforderungen unterliegen.
Die neue EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur zielt darauf ab, die langjährige Praxis, defekte Geräte zu ersetzen statt sie zu reparieren, zu ändern. Sie soll Verbrauchern den Zugang zu Ersatzteilen, verständlichen Serviceinformationen und unabhängigen Reparaturwerkstätten erleichtern. Hersteller dürfen Reparaturen nicht mehr ablehnen, nur weil das Gerät geöffnet oder von jemand anderem repariert wurde.
Der 31. Juli stellt zwar einen wichtigen Meilenstein dar, doch bedeuten die Änderungen nicht, dass nun jedes Produkt kostengünstig und sofort repariert werden kann. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie in nationales Recht umsetzen und deren Anwendung sicherstellen. Darüber hinaus gilt die Reparaturpflicht derzeit hauptsächlich für Produktgruppen, für die das europäische Recht bereits spezifische Anforderungen an die Reparierbarkeit festlegt.
Reparaturen auch nach Ablauf der Garantie.
Die wichtigste Änderung besteht darin, dass Verbraucher Reparaturen vom Hersteller anfordern können, auch wenn das Produkt nicht mehr unter die gesetzliche Garantie fällt.
Dies bedeutet nicht, dass eine solche Reparatur kostenlos ist. Der Hersteller kann dafür Gebühren erheben, der Preis muss jedoch angemessen sein und so festgelegt werden, dass er den Verbraucher nicht von der Reparatur abhält. Die Reparatur muss zudem innerhalb einer angemessenen Frist durchgeführt werden. Der Hersteller darf eine Reparatur nur dann ablehnen, wenn sie faktisch oder rechtlich unmöglich ist, und nicht allein aus wirtschaftlichen Gründen.
Verfügt der Hersteller nicht über ein eigenes Servicenetz, kann er die Reparatur an einen anderen Reparaturdienstleister vergeben. Bei Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union kann die Reparaturpflicht auf deren Bevollmächtigten, Importeur oder Vertriebspartner in der EU übergehen.
Der Verbraucher kann weiterhin einen unabhängigen Reparaturdienstleister wählen. Die Richtlinie räumt Herstellern kein ausschließliches Recht zur Reparatur ihrer Geräte ein, sondern zielt darauf ab, den Wettbewerb zwischen autorisierten und unabhängigen Reparaturdienstleistern zu stärken.
Längere Garantie für Kunden, die sich für eine Reparatur entscheiden.
Die neuen Regeln sollen Verbraucher dazu anregen, im Falle eines Defekts eine Reparatur anstelle eines kompletten Produktaustauschs zu wählen.
Tritt während der Gewährleistungsfrist des Verkäufers ein Mangel auf, muss der Verkäufer den Verbraucher über die Wahlmöglichkeit zwischen Reparatur und Ersatzlieferung informieren. Wählt der Käufer die Reparatur, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistungs- bzw. Haftungsfrist des Verkäufers um mindestens zwölf Monate.
Die Europäische Union will einen der Gründe beseitigen, warum Verbraucher häufig ein neues Gerät wählen. Bisher war der Austausch sicherer, da Verbraucher sich keine Sorgen machen mussten, dass das reparierte Gerät kurz nach Ablauf der ursprünglichen Garantiezeit erneut ausfallen würde.
Eine einjährige Verlängerung bedeutet nicht, dass ab dem Reparaturdatum automatisch eine komplett neue, mehrjährige Garantie beginnt. Es handelt sich um eine einmalige Verlängerung der bestehenden Garantiezeit um mindestens ein Jahr.
Ersatzteile zu einem Preis, der Reparaturen nicht verhindert.
Die Hersteller müssen Ersatzteile und Werkzeuge, zu deren Bereitstellung sie bereits nach anderen europäischen Vorschriften verpflichtet sind, zu einem angemessenen Preis anbieten. Der Preis darf nicht so hoch angesetzt werden, dass Reparaturen praktisch sinnlos werden.
Unternehmen müssen zudem klare und leicht zugängliche Informationen über ihre Serviceangebote veröffentlichen. Dies soll es Verbrauchern erleichtern, herauszufinden, ob ihr Produkt repariert werden kann, wohin sie es einsenden können und wie hoch die ungefähren Kosten sind.
Das Verbot, Reparaturen künstlich zu behindern, ist ebenfalls wichtig. Herstellern wird es nicht gestattet sein, vertragliche Bestimmungen oder Hardware- bzw. Softwarebeschränkungen zu verwenden, die Reparaturen ohne triftigen Grund verhindern würden.
Sie dürfen Reparaturen auch nicht allein deshalb ablehnen, weil das Gerät zuvor von einem unabhängigen Reparaturdienstleister oder dem Nutzer selbst geprüft oder repariert wurde. Ausnahmen sind möglich, wenn Einschränkungen objektiv notwendig sind, um die Sicherheit zu gewährleisten oder geistiges Eigentum zu schützen.
Dies ist besonders wichtig bei moderner Elektronik, wo einzelne Ersatzteile oft softwareseitig an ein bestimmtes Gerät gebunden sind. Akzeptiert ein Telefon nach dem Austausch von Bildschirm oder Akku ein Bauteil nur mit ausdrücklicher Softwarefreigabe des Herstellers, kann dies die Arbeit unabhängiger Reparaturwerkstätten erheblich einschränken.
Die neue Richtlinie verbietet nicht automatisch alle derartigen Einschränkungen, aber der Hersteller muss einen legitimen und objektiven Grund dafür haben.
Welche Produkte sind enthalten?
Das Recht auf Reparatur erstreckt sich nicht auf alle Produkte, die in der Europäischen Union gekauft werden können.
Die Herstellerverpflichtung gilt für Produkte, für die bereits europäische Verordnungen Reparierbarkeitsanforderungen festlegen. Dazu gehören verschiedene Haushalts- und Elektronikprodukte wie Waschmaschinen und Trockner, Geschirrspüler, Kühlschränke, Mobiltelefone, Tablets, Serverausrüstung, Elektrofahrräder und Elektroroller. Die Liste kann sich in Zukunft erweitern, sobald die EU Anforderungen für weitere Produktkategorien erlässt.
Die Europäische Kommission nennt in ihrer Mitteilung auch Staubsauger als Beispiel. Für einzelne Produktkategorien gelten spezifische Verpflichtungen gemäß gesonderten Vorschriften zu Ökodesign und Reparierbarkeit.
Ein einheitliches Formular wird den Vergleich der Dienstleistungen erleichtern.
Die Richtlinie sieht außerdem ein europäisches Reparaturinformationsformular vor, das der Reparateur dem Verbraucher vor Vertragsabschluss anbieten kann.
Das Formular kann Angaben zum Reparateur, eine Beschreibung des Fehlers, die vorgeschlagene Reparatur, den Preis oder die Berechnungsmethode, die maximal möglichen Kosten, die geschätzte Dauer der Reparatur und die Möglichkeit, ein Ersatzgerät zu mieten, enthalten.
Ein solches Angebot muss in der Regel mindestens 30 Tage gültig sein. Dadurch können Verbraucher Angebote verschiedener Reparaturdienste leichter vergleichen, ohne die Reparaturkosten erst nach Rücksendung des Geräts zu erfahren. Der Reparaturdienst kann für die Diagnose Gebühren erheben, muss den Kunden aber im Voraus über die Kosten informieren.
Europäische Online-Plattform folgt später
Die Europäische Kommission wird außerdem eine Online-Plattform einrichten, auf der Verbraucher nach Reparaturdiensten in ihrem Land suchen können.
Die Plattform wird nationale Bereiche oder Links zu relevanten nationalen Seiten enthalten. Sie steht unabhängigen Reparaturwerkstätten, Anbietern von generalüberholten Geräten, Käufern defekter Produkte zur Aufarbeitung und Gemeinschaftsinitiativen wie Reparaturwerkstätten oder sogenannten „Reparaturcafés“ offen.
Die Kommission wird voraussichtlich bis zum 31. Juli 2027 eine gemeinsame Webschnittstelle entwickeln, und das gesamte System soll bis Anfang 2028 vollständig betriebsbereit sein.
Der Beginn des Wandels, nicht sein Ende
Das europäische Recht auf Reparatur ist ein wichtiger Schritt, seine tatsächliche Wirkung wird jedoch nicht allein vom Wortlaut der Richtlinie abhängen.
Vieles wird davon abhängen, wie die Mitgliedstaaten die Regeln in nationales Recht umsetzen, wie sie deren Einhaltung überwachen und welche Strafen sie für Verstöße festlegen. Auch die spezifischen Anforderungen für einzelne Produkte werden wichtig sein, da sie bestimmen, welche Teile austauschbar sein müssen und wie lange Ersatzteile verfügbar sein müssen.
Die neuen Regeln garantieren auch nicht, dass jede Reparatur günstig sein wird. Der Begriff des angemessenen Preises lässt einen gewissen Interpretationsspielraum, und Reparaturen an älteren oder stark beschädigten Produkten können immer noch teurer sein als deren eigentlicher Wert.
Die Richtlinie ändert jedoch den Ausgangspunkt. Ein defektes Produkt wird nicht mehr automatisch als Abfall betrachtet, und der Hersteller kann den Kunden nicht mehr ohne Begründung zum Kauf eines neuen Geräts auffordern.
Die Europäische Kommission schätzt, dass die neuen Regeln ein Wachstum und Investitionen in Höhe von rund 4,8 Milliarden Euro in der EU anstoßen könnten. Hauptziel bleibt die Reduzierung von Abfall, Rohstoffverbrauch und den Kosten, die durch den Austausch reparierbarer Produkte gegen Neuprodukte entstehen.



















