Das öffentlich-rechtliche Fernsehen wird aufgrund der Insolvenz des Anbieters mit 50 TB Archivmaterial eingestellt.
Der öffentlich-rechtliche Sender Nine PBS hat den Zugriff auf sein digitales Archiv verloren, nachdem der Cloud-Speicheranbieter Open Source Storage (OSS) seinen Betrieb abrupt eingestellt hat. Der Sender arbeitete seit 2019 mit dem Anbieter zusammen und wollte seinen Vertrag Anfang März dieses Jahres verlängern. Das Unternehmen reagierte jedoch nicht auf Anfragen und sperrte den Zugriff auf die Daten, obwohl dem Sender vertraglich 30 Tage zum Herunterladen der Dateien eingeräumt wurden.
Weitere Recherchen ergaben, dass die Website von Open Source Storage (OSS) spurlos verschwunden war und das Unternehmen von den örtlichen Behörden als inaktiv geführt wurde. Da OSS die Dienste des bekannten Rechenzentrums Iron Mountain für die physische Lagerung seiner Geräte nutzte, wandte sich die Stationsleitung mit einer Anfrage zum Datenschutz direkt an Iron Mountain.
Die Geschichte war damit aber noch nicht zu Ende. Der Sender hatte zunächst Klage gegen OSS eingereicht, diese aber vorübergehend eingestellt, als sich jemand meldete, der behauptete, der neue Eigentümer des Unternehmens zu sein. Nach einem Monat des Kontakts brach auch dieser ab, begleitet von einer automatischen Nachricht, die besagte, dass die Person nicht mehr mit dem Unternehmen verbunden sei. Später erklärte der Betroffene, er sei selbst Opfer eines Betrugs geworden und die ursprünglichen Eigentümer hätten das Unternehmen wieder übernommen.
Das Gericht entschied daraufhin zugunsten des Fernsehsenders Nine PBS und gewährte ihm vollen Zugriff auf die Daten. Obwohl das Rechenzentrum Iron Mountain zunächst der Herausgabe der Dateien zugestimmt hatte, änderte es später seine Position. Es behauptet, der offizielle Eigentümer der gespeicherten Daten sei Open Source Storage (OSS), weshalb es mögliche Klagen befürchtet, falls die Daten direkt an Nine PBS ausgehändigt würden. Daher blieb dem Fernsehsender keine andere Wahl, als gegen das Rechenzentrum Klage einzureichen.
Dieser Fall mahnt eindringlich zur Vorsicht bei der ausschließlichen Nutzung externer Cloud-Anbieter. Experten betonen häufig die 3-2-1-Backup-Regel, die drei Datenkopien auf zwei verschiedenen Speichermedien und einen externen Speicherort vorsieht. Offenbar verfügte der Sender über kein eigenes lokales Backup, was für ein so großes Unternehmen ein erhebliches Risiko darstellt. Dennoch besteht Hoffnung, da die Daten physisch noch auf den Servern vorhanden und nicht zerstört wurden.


















