Neue Regeln für Online-Käufe aus China (AliExpress, Shein, Temu...).
Wenn drei Euro nicht einfach nur drei Euro sind
Viele Jahre lang basierte Online-Shopping aus China auf einer einfachen Rechnung: Die Produkte waren günstig, der Versand oft kostenlos und das Risiko so gering, dass Käufer nicht lange über den Kauf nachdachten. Eine Handyhülle für ein paar Euro, ein Kabel, ein T-Shirt, eine Uhr, ein Kosmetikartikel, ein Spielzeug oder ein Küchenutensil – bei diesen Käufen verschwamm die Grenze zwischen Bedarf und Neugier. Plattformen wie AliExpress, Shein und Temu machten dieses Modell weltweit bekannt. Käufer hatten nicht das Gefühl, Waren aus einem Drittland zu importieren, sondern bestellten einfach über eine App.
Der Online-Handel wird sich ab dem 1. Juli 2026 erneut ändern. Die Europäische Union führt eine neue Übergangsregelung für Kleinsendungen aus Drittländern mit einem Wert von bis zu 150 € ein, die einem festen Zollsatz von 3 € unterliegen. Der EU-Rat präsentierte diese Maßnahme als Teil einer umfassenderen Zollreform für den elektronischen Handel. Die Übergangslösung soll bis zur Einrichtung eines neuen europäischen Zolldatenzentrums gelten, das ebenfalls Teil einer umfassenderen Reform des Zollsystems ist.
Drei Euro klingen auf den ersten Blick nicht viel. Doch selbst bei den günstigsten Produkten kann ein solcher Aufschlag die gesamte Kaufentscheidung beeinflussen. Bestellt ein Kunde ein Produkt für 2,99 €, sind die zusätzlichen Zollgebühren höher als der Produktpreis selbst. Bestellt er jedoch mehrere verschiedene Produkte, beschränkt sich der Betrag nicht zwangsläufig auf einmal drei Euro.
Eine Regel, die von Kunden leicht missverstanden wird.
Die größte Schwierigkeit der neuen Regelung besteht darin, dass die Zollgebühren nicht zwangsläufig pro Paket einmalig erhoben werden. Laut den Erläuterungen der FURS ist die Klassifizierung der Waren in der Zollanmeldung ausschlaggebend. Befinden sich drei identische oder ähnliche Produkte in der Sendung, die unter dieselbe Zolltarifnummer fallen, beträgt der Betrag drei Euro. Enthält dieselbe Sendung jedoch beispielsweise ein Spielzeug und ein Computerkabel, die unter unterschiedliche Zolltarifnummern fallen, können zwei Artikel zu je drei Euro, also insgesamt sechs Euro, berechnet werden.
Der Käufer muss sich fragen, ob er eine bestimmte Produktart oder eine Mischung verschiedener Produkte kauft, ob die Plattform die Bestellung in einem Paket oder in mehreren separaten Sendungen versendet und ob die Kosten beim Bezahlvorgang oder erst später sichtbar sind.

Eine Bestellung entspricht nicht unbedingt einer einzelnen Lieferung.
Eine der größten Unklarheiten bei großen Plattformen ist die Logistik. Ein Käufer kann eine Bestellung in der App aufgeben und einen Gesamtbetrag bezahlen, doch die Plattform versendet die Produkte aus verschiedenen Lagern, von verschiedenen Verkäufern oder in mehreren separaten Paketen. FURS erklärte, dass jede Sendung einzeln behandelt wird, was bedeutet, dass eine Zahlung in einem Online-Shop nicht zwangsläufig eine einzige Zollabfertigung nach sich zieht.
Dies wirft ein praktisches Problem auf, das oft außerhalb des Einflussbereichs des Käufers liegt. Teilt die Plattform eine Bestellung in mehrere Pakete auf, können Kosten und Bearbeitungsschritte mehrfach anfallen. Dies ist besonders bei Käufen mit geringem Wert problematisch, da die zusätzlichen Kosten die Einsparungen, die den Kauf ursprünglich lohnenswert gemacht haben, schnell übersteigen können.
Die frühere Attraktivität von Temu, Shein und AliExpress beruhte auch darauf, dass die Nutzer bestellten, ohne sich mit Zollabwicklungen auszukennen. Nach Einführung der neuen Regeln entspricht der Endpreis im Warenkorb nicht unbedingt dem Endpreis nach der Zollabfertigung.
Warum führt die EU überhaupt Änderungen ein?
Die Europäische Union betrachtet die Maßnahme nicht lediglich als Steuer- oder Zollangelegenheit. Dahinter verbirgt sich ein viel umfassenderes Problem: die explosionsartige Zunahme von Paketen mit geringem Wert aus Drittländern, insbesondere aus China, sowie Beschwerden über unlauteren Wettbewerb, Produktsicherheit, Unterbewertung und die Umweltauswirkungen von Massensendungen.
Reuters berichtete, dass 2024 4,6 Milliarden Sendungen mit geringem Wert in der EU eintrafen – eine Verdopplung gegenüber dem Vorjahr. Die Maßnahme zielt insbesondere auf Billigimporte über Plattformen wie Shein, Temu, AliExpress und Amazon Haul ab.
Die EU will die langjährige Befreiung von Zöllen für Sendungen unter 150 € abschaffen. Diese Grenze ist im digitalen Handel zunehmend umstritten, da Plattformen und Verkäufer sie in einem Modell ausgenutzt haben, bei dem billige Produkte massenhaft direkt an die Verbraucher versendet werden.
Die aktuelle Regelung stellte auch für europäische Händler ein Problem dar, da sie europäische Anforderungen in Bezug auf Sicherheit, Konformität, Verpackung, Steuern und Rücksendungen erfüllen mussten, während Verkäufer aus Drittländern oft deutlich niedrigere Preise und eine weniger transparente Rechenschaftspflicht boten.
Zollgebühren, Mehrwertsteuer und sonstige Kosten
Es ist wichtig zu betonen, dass der neue Zolltarif nicht die Abschaffung der Mehrwertsteuer bedeutet. Mehrwertsteuer wird bereits häufig beim Online-Kauf aus Drittländern erhoben, insbesondere wenn die Plattform das IOSS-System nutzt. Die neue Abgabe stellt eine zusätzliche Kostenbelastung im Zusammenhang mit der Zollabfertigung von Sendungen dar. Der Rat der EU hob in der Vereinbarung hervor, dass der feste Zollsatz für Waren gilt, deren Verkäufer außerhalb der EU im IOSS-System für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind. Dies betrifft laut Rat einen Großteil des E-Commerce-Umsatzes in der EU.
Es bleibt die Frage, ob der Käufer die neue Zollgebühr im Online-Warenkorb sieht. FURS erklärt, dass die Zollgebühren in der Regel mit der Zollanmeldung berechnet werden. Ob die Plattform sie dem Verbraucher bereits im Voraus in Rechnung stellt, hängt vom Geschäftsmodell der jeweiligen Plattform ab. Das bedeutet, dass eine Plattform die Kosten möglicherweise zum Zeitpunkt des Kaufs anzeigt, während eine andere sie erst später im Versandabwicklungsprozess ausweist.
Was bedeutet das für AliExpress, Shein und Temu?
Plattformen müssen ihre Preisgestaltung, Logistik oder beides anpassen. Am benutzerfreundlichsten wäre es, wenn alle Kosten im Bezahlvorgang angezeigt würden. Der Käufer sähe dann sofort den tatsächlichen Preis und könne entscheiden, ob sich der Kauf lohnt. Weniger transparent wäre es, wenn ein Teil der Kosten erst bei Import, Lieferung oder Abholung angezeigt würde.
Für Plattformen wird es zudem wichtig sein zu prüfen, ob sie versuchen werden, mehr Waren innerhalb der EU zu lagern. Wenn ein Produkt bereits importiert, verzollt und aus einem europäischen Lager verkauft wurde, unterscheidet sich das Nutzererlebnis von dem bei einer Direktlieferung aus einem Drittland.



Wird das wirklich den Billigpaketen ein Ende setzen?
Höchstwahrscheinlich nicht. Die neuen Regeln werden das Einkaufen zwar verteuern und Impulskäufe reduzieren, aber sie werden Temu, Shein oder AliExpress nicht aus dem Einkaufsverhalten europäischer Verbraucher verdrängen. Die Preise vieler Produkte werden selbst nach Abzug der zusätzlichen Kosten weiterhin niedriger sein als die europäischer Anbieter. Der Unterschied wird jedoch geringer ausfallen, insbesondere bei kleinen, preiswerten Artikeln.
Einige chinesische Händler versuchen bereits, zusätzliche Kosten und Komplikationen durch alternative Logistikwege zu vermeiden. Eine gängige Methode ist der Versand über andere europäische Länder, beispielsweise Ungarn. Dort gelangt das Paket zunächst in die EU und erreicht den slowenischen Käufer dann als Binnensendung innerhalb des europäischen Marktes.
Solche Modelle werden unter den neuen Regeln noch wichtiger, da Plattformen nach Möglichkeiten suchen, dem Kunden weiterhin das Gefühl eines schnellen und günstigen Kaufs zu vermitteln. Der Versand über Ungarn, Polen, die Niederlande oder andere Logistikzentren kann bedeuten, dass Waren zunächst in großen Mengen in die EU importiert und dann an einzelne Kunden verteilt werden. Dies ist legal möglich, solange die Einfuhrzölle entrichtet werden und die Dokumentation vollständig und korrekt ist.
Das Ende der Billigkörbe?
Die neuen Regeln bedeuten nicht das Ende von Online-Käufen aus China. Gleichzeitig wird die neue Verordnung aber auch nicht automatisch alle Probleme lösen, die diese verursacht haben. Chinesische Plattformen sind äußerst flexibel, und Logistikrouten über europäische Lager und Länder wie Ungarn deuten darauf hin, dass sich der Druck schnell auf die Suche nach neuen Umgehungswegen verlagern wird.
Die eigentliche Bewährungsprobe für die Reform wird daher nicht darin bestehen, ob der Kunde drei Euro mehr für das Kabel zahlt. Die Bewährungsprobe wird vielmehr darin liegen, ob das europäische System faire Regeln für alle schaffen kann: für den Verbraucher, der ein Recht auf einen transparenten Endpreis hat; für den europäischen Händler, der nicht mit unregulierten Importen konkurrieren kann; und für Online-Plattformen, die mehr Verantwortung für die Produkte übernehmen müssen, die sie auf den europäischen Markt bringen.


















